Der richtige Zeitpunkt: Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen nach Kalenderjahr mit der Hauptfälligkeit am 1. Januar. Die ordentliche Kündigung muss dann spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein – abgeschickt haben reicht nicht, es zählt der Zugang.
Läuft dein Vertrag zu einem abweichenden Stichtag (steht in der Police unter „Hauptfälligkeit“), gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Ablaufdatum.
Unser Tipp: Vergleiche bereits im Oktober. So hast du genug Zeit, Tarife in Ruhe zu prüfen, die Kündigung beweissicher zu verschicken und alles zu dokumentieren.
Die Anleitung: In 5 Schritten zum neuen Vertrag
- Schritt 1 – Tarife vergleichen: Gib Fahrzeug- und Fahrerdaten in unseren Vergleichsrechner ein und filtere nach den Leistungen, die dir wichtig sind (Deckungssumme, Werkstattbindung, Rabattschutz).
- Schritt 2 – Neuen Vertrag abschließen: Wähle den Startzeitpunkt (meist 1. Januar). Du erhältst Police und eVB-Nummer sofort digital.
- Schritt 3 – Alten Vertrag kündigen: Schriftlich und beweissicher (Einschreiben oder E-Mail mit Lese-/Empfangsbestätigung) unter Angabe von Vertragsnummer und Kennzeichen.
- Schritt 4 – SF-Klassen übertragen lassen: Die schadenfreien Jahre werden elektronisch zwischen den Gesellschaften übermittelt – in der Regel automatisch.
- Schritt 5 – Zahlweg & Unterlagen prüfen: Erste Beitragsrechnung kontrollieren und die neue Police im Fahrzeug griffbereit halten (digital reicht in Deutschland aus).
Checkliste: Das brauchst du für den Wechsel
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) – daraus: HSN/TSN, Erstzulassung, Leistung.
- Aktuelle Beitragsrechnung – darauf steht deine Schadenfreiheitsklasse (SF-H und SF-K).
- Führerscheindaten aller Fahrer (Ausstellungsdatum) und Geburtsdaten.
- Kilometerstand und deine realistische Jahresfahrleistung.
- IBAN für den Beitragseinzug beim neuen Versicherer.
Sonderkündigung: Wechseln außerhalb der Frist
In drei Fällen darfst du auch unterjährig (und teils fristlos) wechseln:
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistungen zu verbessern, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang der Ankündigung Zeit für die Sonderkündigung. Achtung: Auch „versteckte“ Erhöhungen durch Wegfall von Rabatten zählen.
- Schadenfall: Nach der Regulierung eines Schadens – oder nach dessen Ablehnung – kannst du innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Die Rückstufung der SF-Klasse wandert mit zum neuen Anbieter.
- Fahrzeugwechsel: Kaufst du ein anderes Auto, endet der alte Vertrag mit der Ummeldung; für das neue Fahrzeug schließt du ohnehin einen neuen Vertrag ab.
Die fünf häufigsten Fehler beim Wechsel
- Zu spät gekündigt: Ab dem 1. Dezember verlängert sich der Vertrag meist um ein Jahr. Setz dir im Oktober eine Erinnerung.
- Versicherungslücke: Erst kündigt man, dann sucht man – dazwischen droht Stilllegung. Immer erst den neuen Vertrag sichern.
- Falsche Kilometerangabe: Zu niedrig geschätzt? Das kann Nachforderungen oder im Schadenfall Diskussionen geben. Lieber ehrlich schätzen.
- Nur auf den Preis schauen: Billigtarife sparen oft an Deckungssummen, Werkstattwahl oder Regulierungsservice. Leistungen vor Abschluss vergleichen.
- Kündigung nicht dokumentiert: Ohne Zugangsnachweis streitet sich im Zweifel alles. Beleg aufbewahren.